Als ich angefangen habe, mich mit ADHS-Medikamenten zu beschäftigen, bin ich immer wieder über einen Punkt gestolpert, bei dem ich gemerkt habe, wie schnell hier falsche Vorstellungen entstehen können:
Einige ADHS-Medikamente fallen in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz.
Und schon das Wort „Betäubungsmittel“ sorgt bei vielen für ein ziemlich falsches Bild.
Man denkt an Betäubung, Ruhigstellen, Ausschalten. Und wenn man gleichzeitig das klassische Bild von ADHS im Kopf hat – den kleinen Jungen, der nicht stillsitzen kann, herumzappelt und ständig dazwischenruft – kommt schnell die Vorstellung:
„Der bekommt jetzt ein Betäubungsmittel und sitzt anschließend ruhiggestellt wie ein Zombie in der Ecke.“
Nein.
ADHS ist nicht gleich „zappelig“
Das ist überhaupt erst einmal ein wichtiger Punkt.
ADHS sieht nicht bei jedem Menschen gleich aus.
Es gibt Menschen, bei denen die Hyperaktivität sehr deutlich nach außen sichtbar ist. Andere wirken dagegen eher ruhig und unauffällig. Und bei manchen findet die Unruhe vor allem im Kopf statt.
Gedanken springen ständig weiter. Mehrere Gedanken laufen gleichzeitig. Man verliert sich in Nebensächlichkeiten, obwohl man eigentlich bei einer Sache bleiben möchte. Die Aufmerksamkeit lässt sich nur schwer dahin lenken, wo sie gerade gebraucht wird.
Dazu kommen unterschiedliche Ausprägungen und Mischformen.
Man muss also nicht ständig herumzappeln, um ADHS zu haben.
Gerade deshalb finde ich die Vorstellung eines Medikaments, das einen Menschen einfach „ruhigstellt“, ziemlich daneben.
Aber was machen diese Medikamente dann?
Die bei ADHS eingesetzten Stimulanzien sollen nicht einfach dafür sorgen, dass man weniger aktiv ist.
Sie wirken auf bestimmte Botenstoffsysteme im Gehirn, insbesondere auf Dopamin und Noradrenalin. Dadurch können unter anderem Aufmerksamkeit, Impulskontrolle und die Fähigkeit zur Selbstregulation unterstützt werden.
Das Ziel ist also nicht:
„Mach diesen Menschen endlich ruhig.“
Sondern eher:
„Hilf diesem Menschen dabei, seine Aufmerksamkeit und sein Verhalten besser zu steuern.“
Und das kann von außen sogar ziemlich unspektakulär aussehen.
Vielleicht sitzt jemand einfach weiterhin auf seinem Stuhl.
Vielleicht redet er weiterhin viel.
Vielleicht hat er weiterhin tausend Interessen und jede Menge Gedanken.
Der Unterschied kann darin liegen, dass er seine Aufmerksamkeit besser auf das richten kann, was er gerade tun möchte oder tun muss.
Und was ist jetzt mit dem Betäubungsmittelgesetz?
Hier muss man tatsächlich zwischen zwei völlig unterschiedlichen Dingen unterscheiden:
Betäubungsmittel im rechtlichen Sinne und Betäubung im alltäglichen Sinne sind nicht dasselbe.
Methylphenidat beispielsweise ist in Deutschland rechtlich als Betäubungsmittel eingestuft und unterliegt deshalb besonderen gesetzlichen Regelungen.
Das bedeutet aber nicht:
-
dass es ein Beruhigungsmittel ist,
-
dass es einen Menschen bewusstlos macht,
-
dass es die Persönlichkeit ausschaltet,
-
oder dass Menschen mit ADHS davon „ruhiggestellt“ werden sollen.
Methylphenidat ist ein Stimulans.
Das ist eigentlich der Punkt, den man sich merken sollte.
Die Einstufung unter das Betäubungsmittelgesetz sagt etwas darüber aus, wie der Wirkstoff gesetzlich kontrolliert wird. Sie beschreibt nicht die Wirkung so, wie wir das Wort „betäuben“ im normalen Sprachgebrauch verstehen.
Also: Werden Menschen mit ADHS davon zu Zombies?
Nein.
Zumindest ist das definitiv nicht das Ziel einer Behandlung.
Ein passend wirkendes ADHS-Medikament soll einen Menschen nicht ausschalten oder seine Persönlichkeit verändern. Es soll ihm vielmehr dabei helfen, die eigenen Fähigkeiten besser nutzen zu können.
Natürlich können Medikamente Nebenwirkungen haben. Und wenn jemand sich unter einem Medikament tatsächlich stark benommen, völlig abgeschaltet oder ungewöhnlich müde fühlt, sollte das ärztlich besprochen werden.
Aber:
„Betäubungsmittel“ bedeutet nicht „macht dich zur lebenden Zimmerpflanze“.
Und vielleicht ist genau das eine der Sachen, die man über ADHS und seine Behandlung viel öfter erklären sollte.
ADHS bedeutet nicht automatisch sichtbare Hyperaktivität.
Und ein Medikament, das rechtlich unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, ist deshalb noch lange kein Medikament, das einen Menschen betäubt.
Es sind Stimulanzien. Und nein – sie machen aus uns keine Zombies.